Erstinformation

gemäß § 15 VersVermV in Verbindung mit § 34 d der GewO sowie statusbezogene Information nach § 12 FinVermV in Verbindung mit § 34 f der GewO sowie weitere Pflichtinformation nach FinVermV

Name, Firma, Anschrift und Kontaktdaten:
Helm & Helm Finanz GmbH & Co. KG
Register: Amtsgericht Landshut HRA 10825

vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin: STH Verwaltungs GmbH
Geschäftsführer: Stefan Helm, Constanze Claus-Helm
Register: Amtsgericht Landshut HRB 9440
Die STH Verwaltungs GmbH ist sonst in keiner Personenhandelsgesellschaft als geschäftsführende Gesellschafterin tätig.

Telefon:  0871 - 430 998 6 21
E-Mail:  buero.helm@dr-jung-partner.de
Internet:  www.helmundhelm.com

Gemeldet bei der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern als Versicherungsmaklerin mit einer Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 der Gewerbeordnung (GewO).

Gemeldet bei der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, Max-Joseph-Straße 2, 80333 München als Finanzanlagenvermittlerin mit einer Erlaubnis nach § 34 f Abs. 1 S. 1 der Gewerbeordnung. Diese Erlaubnis beinhaltet die Befugnis, die Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über den Erwerb von
• Anteilen oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen, offenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen offenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen,
• Anteilen oder Aktien an inländischen geschlossenen Investmentvermögen, geschlossenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen geschlossenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen,
• Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Absatz 2 des Vermögensanlagengesetzes
im Umfang der Bereichsausnahme des § 2 Abs. 6 S. 1 Nr. 8 des Kreditwesengesetzes (KWG) auszuüben und Anlageberatung im Sinne des § 1 Abs. 1a Nr. 1a des KWG zu solchen Finanzanlagen zu erbringen. Eine Beratung zu Einzelaktien, Zertifikaten, Derivaten und anderen Finanzinstrumenten, die eine Erlaubnis nach § 32 KWG erfordern, wird nicht angeboten.

Gemeinsame Registerstelle nach § 11a Abs. 1 GewO:
Vermittlerregisternummer Versicherungsvermittlung: D-OVR8-G4TZR-46
Vermittlerregisternummer Finanzanlagenvermittlung: D-F-155-1H2A-94
Die Eintragung kann überprüft werden bei der Registerstelle:
DIHK | Deutsche Industrie- und Handelskammer, Breite Straße 29, D-10178 Berlin
Telefon: 030 20308-0 oder unter www.vermittlerregister.info

Information über Kommunikationswege und Aufzeichnung der elektronischen Kommunikation:
Vermittlungs- und Beratungsleistungen werden ausschließlich im persönlichen Gespräch und auf dem Postweg erbracht. Eine Kommunikation über soziale Medien (z.B. Facebook, XING) sowie Nachrichtendienste (z.B. WhatsApp, Twitter, SMS usw.) ist ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen sind Vermittlungs- und Beratungsleistungen über Telefon. Diese können in Ausnahmefällen nach vorheriger Absprache in Videokonferenzen erbracht werden.
Sämtliche elektronische Kommunikation (Fax, E-Mail und Videokonferenzen) muss aufgrund gesetzlicher Vorgaben aufgezeichnet, zehn Jahre aufbewahrt und auf berechtigtes Verlangen herausgegeben werden sobald sie sich auf die Vermittlung oder Beratung von Finanzanlagen bezieht. Kunden können der Aufzeichnung jederzeit widersprechen. Die Kommunikation findet dann ausschließlich im persönlichen Gespräch und auf dem Postweg statt. Informationen über Emittenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:
Die Finanzanlagenvermittlerin teilt dem Anleger spätestens vor der ersten Anlageberatung oder -vermittlung eine Aufstellung dieser Emittenten und Anbieter in Textform mit.

Information über Vergütungen und Zuwendungen sowie Kostenausweise:
Die Versicherungsmaklerin bietet im Zuge der Vermittlung eine Beratung gemäß den gesetzlichen Vorgaben an. Ob der Kunde eine Beratung dann im weiteren Verlauf gewünscht und erhalten hat, wird in der Beratungsdokumentation bzw. in einem Beratungsverzicht ausgewiesen. Die Versicherungsmaklerin arbeitet auf Basis einer Provision. Sie erhält für die erfolgreiche Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage vom Versicherer. Diese Courtage ist somit nicht separat vom Kunden an die Versicherungsmaklerin zu bezahlen, sondern mithin in der Versicherungsprämie enthalten. In Kombination dazu kann sich die Versicherungsmaklerin ihre Tätigkeit durch eine konkrete Zahlung des Kunden vergüten lassen sofern sie vorab eine ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden schließt. Die Finanzanlagenvermittlerin ist keine Honorar-Finanzanlagenberaterin. Sofern sie vorab keine ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden getroffen hat, verlangt sie vom Kunden kein Honorar oder ein sonstiges Beratungsentgelt. Die Vergütung für Vermittlungs- und gegebenenfalls Beratungsleistungen erfolgt im Falle einer Transaktion (Order) durch Zuwendungen des Produktgebers bzw. des Vertragspartners aus den Kosten des Produkts bzw. der Transaktion (Zuwendungen Dritter). Diese Zuwendungen dürfen von der Finanzanlagenvermittlerin als Vergütung angenommen und behalten werden. Ein Anspruch auf Herausgabe gemäß §§ 667, 675 BGB (Geschäftsbesorgung) besteht nicht. Einzelheiten zu den erhaltenen oder gewährten Zuwendungen können Kunden den ex ante und ex post Kosteninformationen entnehmen. Kunden erhalten vor jeder Ordererteilung vorab (ex ante) eine Kosteninformation. Die Information ist in Produkt- und Dienstleistungskosten unterteilt und beinhaltet auch die an ihre Finanzanlagenvermittlerin gezahlten Zuwendungen sowie etwaige Fremdwährungskosten. Die anfänglichen, laufendenden und Ausstiegskosten werden einzeln und als Gesamtkosten in Euro und Prozent aufgeführt sowie die Auswirkungen der Gesamtkosten auf die Rendite dargestellt. Kunden erhalten außerdem während der gesamten Produktlebensdauer einmal jährlich eine konkrete Kosteninformation über die von ihnen über ihre Vermittlerin erworbenen Finanzanlagen. Für einen auf Wunsch des Kunden mit der Finanzanlagenvermittlerin geschlossenen Beratungsvertrag ist die vereinbarte Vergütung zu zahlen. Es gelten hierfür die vertraglichen Bestimmungen.

Aufklärung zu Interessenkonflikten:
Bei der Erbringung von Anlageberatungs- und Vermittlungsleistungen lassen sich Interessenkonflikte leider nicht immer ausschließen. Interessenkonflikte können zwischen der Vermittlerin einschließlich ihrer Mitarbeiter und dem Kunden, aber auch zwischen Kunden untereinander bestehen, z.B. beim Zusammentreffen von mehreren Kundenaufträgen.
Interessenkonflikte können dazu führen, dass die Finanzanlagenvermittlerin nicht im bestmöglichen Interesse des Kunden handelt. Hierdurch kann der Kunde gegebenenfalls einen finanziellen Nachteil erleiden. Um zu vermeiden, dass sachfremde Interessen die Anlageberatung oder Anlagevermittlung beeinflussen, ist direkt die Finanzanlagenvermittlerin für die Identifikation, die Vermeidung und das Management von Interessenkonflikten zuständig.
Die Finanzanlagenvermittlerin hat deshalb zum Schutz seiner Kunden organisatorische Maßnahmen zum Umgang mit Interessenkonflikten getroffen. Alle getroffenen Maßnahmen zur Erkennung und Vermeidung von Interessenkonflikten sowie die allgemeine Art und Quellen von Interessenkonflikten werden in der Information „Offenlegung von Interessenkonflikten“ mitgeteilt, die die Finanzanlagenvermittlerin dem Kunden rechtzeitig auf dauerhaften Datenträger aushändigt, damit dieser seine Entscheidung über die Anlageberatung oder Anlagevermittlung in voller Kenntnis der Sachlage treffen kann. Losgelöst von einem konkreten Interesse an einer Anlageberatung oder Anlagevermittlung können Kunden die Information „Offenlegung von Interessenkonflikten“ auf Wunsch bei der Finanzanlagenvermittlerin unten den in Ziffer 1 genannten Adress- und Kontaktdaten anfordern

Informationen über Emittenten und Anbieter zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- und gegebenenfalls Beratungsleistungen angeboten werden:
Vermittelt und gegebenenfalls beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittlerin gemäß § 34 f GewO zulässig ist.

Vertragsinformationen:
Die Vermittlerin erbringt ihre Vermittlungs- und gegebenenfalls Beratungsleistungen auf Wunsch des Kunden. Der Vermittlungs- bzw. Beratungsvertrag kommt stillschweigend durch schlüssiges Verhalten zwischen den Parteien zustande. Beratung und Vermittlung sind anlassbezogene, punktuell erbrachte Dienstleistungen. Die Pflichten der Vermittlerin aus diesem Vertrag enden automatisch mit der Entscheidung des Kunden (bei der Beratung) bzw. mit der Entscheidung des Produktpartners zur Auftragsannahme/-ablehnung (bei der Vermittlung). Eine nachvertragliche Überwachungs- oder Betreuungspflicht der Vermittlerin besteht nicht. Die Vermittlerin nimmt keine regelmäßige Überprüfung der Geeignetheit der von ihr empfohlenen oder vermittelten Verträge vor. Sofern zwischen den Parteien nicht explizit ein gesondert geschlossenen Prüfvertrag geschlossen wurde, obliegt die fortlaufende Überwachung und etwaige Überprüfung der Verträge dem Kunden. 

Beschwerden und Schlichtungsstelle für außergerichtliche Streitbeilegung:
Kundenzufriedenheit hat für die Vermittlerin die höchste Priorität. Falls Kunden dennoch nicht mit ihrer Tätigkeit zufrieden sein sollten, haben sie die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Vermittlerin einzureichen. Die Beschwerde kann schriftlich per Brief oder per E-Mail an die im Impressum genannten Adress- und Kontaktdaten gesendet werden. Weitere Informationen zum Beschwerdemanagement finden Sie hier.
Zum Zwecke der außergerichtlichen Streitbeilegung können sich Kunden an folgende Schlichtungsstelle wenden: Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung, Glockengießerwall 2, 20095 Hamburg

 

 

 

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